Weitere Entscheidung unten: BFH, 06.02.1985

Rechtsprechung
   BFH, 05.02.1985 - VII R 109/79   

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BFH, 05.02.1985 - VII R 109/79 (https://dejure.org/1985,5785)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1985 - VII R 109/79 (https://dejure.org/1985,5785)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1985 - VII R 109/79 (https://dejure.org/1985,5785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Erwerbers eines Betriebes für Umsatzsteuerschulden bei der Übertragung einer Pachtsache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1985, 2
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.12.1968 - V 225/65

    Vollumfängliche Übertragung seiner Rechte als Voraussetzung einer

    Auszug aus BFH, 05.02.1985 - VII R 109/79
    Gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Unternehmens Gegenstände oder Güter, die keine Sachen im Sinne des bürgerlichen Rechts (§§ 90 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) und die daher nicht eigentumsfähig (§§ 903 ff. BGB) sind, so ist es für die Haftung erforderlich aber auch genügend, daß der frühere Unternehmer seine Rechtsstellung an diesen Gütern auf den Erwerber in umfassender und vollständiger Weise überträgt (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des BFH vom 19. Dezember 1968 V 225/65, BFHE 95, 61, BStBl II 1969, 303).
  • BFH, 06.11.1990 - VII R 81/88

    Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für Steuerverbindlichkeiten

    Mit seiner vom Senat zugelassenen Revision macht der Kläger geltend, das FG-Urteil weiche von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Dezember 1968 V 225/65 (BFHE 95, 61, BStBl II 1969, 303) und vom 5. Februar 1985 VII R 109/79 (BFH/NV 1985, 2) ab.

    Das FA vertritt die Ansicht, der Sachverhalt des Streitfalls sei mit dem der Entscheidung in BFH/NV 1985, 2 nicht vergleichbar.

    In diesem Fall reicht es nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Annahme einer Betriebsübereignung im ganzen aus, wenn - unter Veräußerung aller sonstigen wesentlichen Betriebsgegenstände - der Veräußerer dem Erwerber durch eigene Mitwirkung die Möglichkeit verschafft, die dem bisherigen Betrieb dienenden Räumlichkeiten unverändert zu nutzen und über die Räume einen neuen Pacht- oder Mietvertrag abzuschließen (vgl. BFH-Urteile vom 25. August 1960 V 190/58 HFR 1961, 256; in HFR 1964, 220, 221; vom 14. Mai 1964 V 227/61, HFR 1964, 470, 471; in BFHE 95, 61, BStBl II 1969, 303, 304; in BFH/NV 1985, 2; vom 17. Februar 1988 VII R 97/85, BFH/NV 1988, 755, 756).

    Auf dieser Linie liegt auch die Entscheidung des erkennenden Senats in BFH/NV 1985, 2, wonach eine ausreichende Mitwirkung des Veräußerers nicht gegeben ist, wenn er lediglich die Gasträume im Anschluß an den neuen Pachtvertrag frei macht und dadurch deren Nutzung ermöglicht.

  • FG Bremen, 09.06.2004 - 2 K 279/03

    Haftung nach § 75 AO 1977 bei Übernahme eines Teilbetriebes im Ganzen

    Sofern die grundlegenden Bestandteile eines Betriebs auch Wirtschaftsgüter umfassen, die nicht im bürgerlich-rechtlichen Sinne übereignet werden können und die daher nicht eigentumsfähig sind (z. B. Nutzungsrechte, Erfahrung, Geheimnisse, Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, usw.), ist es für die Haftung erforderlich aber auch genügend, dass der frühere Unternehmer - unter Veräußerung aller sonstigen wesentlichen Betriebsgrundlagen - seine Rechtsstellung an diesen Gütern auf den Erwerber in umfassender und vollständiger Weise überträgt (ständige Rechtsprechung - z. B. BFH-Urteil vom 05. Februar 1985 VII R 109/79 BFH/NV 1985, 2 m. w. N.; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1985 VII R 194/82, BFH/NV 1987, 358; BFH-Urteil vom 17. Februar 1988 VII R 97/85, BFH/NV 1988, 755; BFH-Urteil vom 06. November 1990 VII R 81/88, BFH/NV 1991, 718 m. w. N.).

    In diesen Fällen ist es erforderlich, dass der frühere Unternehmer durch eigene Mitwirkung dem Nachfolger die Möglichkeit verschafft, die dem bisherigen Betrieb dienenden Räumlichkeiten unverändert zu nutzen und darüber mit dem Vermieter bzw. Verpächter einen neuen Miet- bzw. Pachtvertrag abzuschließen (vgl. BFH-Urteil vom 05. Februar 1985 VII R 109/79 BFH/NV 1985, 2 m. w. N.; BFH-Urteil vom 06. November 1990 VII R 81/88, BFH/NV 1991, 718).

  • FG Nürnberg, 14.12.2001 - VI 289/98

    Kein Billigkeitserlass bestandskräftig festgesetzter Steuern

    Eindeutig und offensichtlich falsche Steuerfestsetzungen können in Anwendung der vorgenannten allgemeinen Rechtsgrundsätze von Treu und Glauben im Erlassverfahren nur dann überprüft werden, wenn es dem Steuerpflichtigen unmöglich oder unzumutbar war, sich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist zu wehren (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung vgl. BFH-Urteile vom 9.9.1994 III R 17/93, BStBl II 1995, 8; vom 21.1.1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3 und vom 6.2.1985 I R 206/80, BFH/NV 1985, 2 jeweils m. w. N.).
  • FG Nürnberg, 24.09.1996 - II 118/94
    Sind z. B. Betriebsräume des übereigneten Unternehmens angemietet oder angepachtet, so ist es für die Haftung des Erwerbers ausreichend, daß er mit dem Vermieter dieser Räume unter Mitwirkung des Veräußerers einen Mietvertrag abschließt (vgl. BFH-Urteile vom 05.02.1985 VII R 109/79 , BFH/NV 1985, 2 und vom 17.02.1988 VII R 97/85 , BFH/NV 1988, 755, 756).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1996 - 1 K 2537/95

    Abgabenordnung; Billigkeitserlaß

    Daher können selbst eindeutig und offensichtlich falsche Steuerfestsetzungen im Erlaßverfahren nur dann überprüft werden, wenn es dem Steuerpflichtigen unmöglich oder unzumutbar war, sich innerhalb der Rechtsmittelfrist zu wehren (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Urteile vom 9. September 1994 III R 17/93 ,BStBl II 1995, 8, 10 li. Sp.; vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88 ,BStBl II 1993, 3; vom 6. Februar 1985 I R 206/80, BFH/NV 1985, 2, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BFH, 06.02.1985 - I R 206/80   

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https://dejure.org/1985,22590
BFH, 06.02.1985 - I R 206/80 (https://dejure.org/1985,22590)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1985 - I R 206/80 (https://dejure.org/1985,22590)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1985 - I R 206/80 (https://dejure.org/1985,22590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1985, 2
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028

    Erlass von Verwaltungsgebühren wegen unbilliger Härte; Ermessensausübung;

    a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung ist dabei im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 34; BFH, U.v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 17; BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 28; BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 89.2322 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 16.6.2011 - 6 ZB 11.248 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 14).

    Dieser setzt voraus, dass die Einziehung der Säumniszuschläge im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck ihrer gesetzlichen Grundlage nicht vereinbar ist, also den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BFH, U.v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 -juris Rn. 25).

    Härten, die der Gesetzgeber erkannt und in Kauf genommen hat, rechtfertigen deshalb einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nicht (vgl. BFH, U. v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 19; BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 26).

  • VG München, 12.11.2015 - M 10 K 14.4662

    Rechtmäßigkeit von festgesetzten Säumniszuschlägen und Kosten

    Sachliche Billigkeitsgründe sind dagegen gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - i. S. d. der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte, oder wenn angenommen werden kann, dass die Einziehungen den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft (vgl. BFH, U. v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 19; BayVGH, U. v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 19.12.2014 - 11 ZB 13.909

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Versagungsgegenklage bei Ermessensverwaltungsakten

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung ist im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 34; BFH, U.v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 17; BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 28; BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 89.2322 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 16.6.2011 - 6 ZB 11.248 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 14).
  • FG Nürnberg, 14.12.2001 - VI 289/98

    Kein Billigkeitserlass bestandskräftig festgesetzter Steuern

    Eindeutig und offensichtlich falsche Steuerfestsetzungen können in Anwendung der vorgenannten allgemeinen Rechtsgrundsätze von Treu und Glauben im Erlassverfahren nur dann überprüft werden, wenn es dem Steuerpflichtigen unmöglich oder unzumutbar war, sich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist zu wehren (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung vgl. BFH-Urteile vom 9.9.1994 III R 17/93, BStBl II 1995, 8; vom 21.1.1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3 und vom 6.2.1985 I R 206/80, BFH/NV 1985, 2 jeweils m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 08.10.2002 - 6 K 92/01

    Billigkeitserlass von Körperschaftsteuer bei gemeinnütziger Gesellschaft mit

    Daher können selbst eindeutig und offensichtlich falsche Steuerfestsetzungen im Erlassverfahren nur dann überprüft werden, wenn es dem Steuerpflichtigen unmöglich oder unzumutbar war, sich innerhalb der Rechtsmittelfrist zu wehren (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Urteile vom 9. September 1994 III R 17/93, BStBl II 1995; vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3; vom 6. Februar 1985 I R 206/80, BFH/NV 1985, 2, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 9 K 16.01216

    Tariferhöhung der Baugenehmigungsgebühr um die Gebühr der wasserrechtlichen

    Härten, die der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber erkannt und in Kauf genommen hat, rechtfertigen in aller Regel einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nicht (vgl. BayVGH, U. v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028; BFH, U. v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris, Rn. 19; BVerwG, U. v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris, Rn. 26).
  • VG Halle, 26.11.2018 - 8 A 385/18

    Verwaltungsgebühren für immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Härten, die der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber erkannt und in Kauf genommen hat, rechtfertigen hingegen in aller Regel einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nicht (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Februar 2013 - 10 B 10.1028; BFH, Urteil vom 6. Februar1985 - I R 206/80 - juris, Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 23. August 1990 - 8 C 42.88 - juris, Rn. 26).
  • VG München, 08.10.2015 - M 10 K 14.3975

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass von steuerlichen Nebenforderungen

    Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte oder wenn angenommen werden kann, dass die Einziehung den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft (vgl. BFH, U. v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 19; BayVGH, U. v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 - juris Rn. 25).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1996 - 1 K 2537/95

    Abgabenordnung; Billigkeitserlaß

    Daher können selbst eindeutig und offensichtlich falsche Steuerfestsetzungen im Erlaßverfahren nur dann überprüft werden, wenn es dem Steuerpflichtigen unmöglich oder unzumutbar war, sich innerhalb der Rechtsmittelfrist zu wehren (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Urteile vom 9. September 1994 III R 17/93 ,BStBl II 1995, 8, 10 li. Sp.; vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88 ,BStBl II 1993, 3; vom 6. Februar 1985 I R 206/80, BFH/NV 1985, 2, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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